
Hinweisgeberschutz gesetzeskonform umsetzen – wir richten Ihre Meldestelle professionell ein.
Hinweisgeberschutz gesetzeskonform umsetzen – wir richten Ihre Meldestelle professionell ein.
Beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen mehr als 50 Beschäftigte, dann sind Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Einrichtung einer Meldestelle entsprechend den gesetzlichen Anforderungen verpflichtet.
Die Meldestelle muss die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers schützen, hierzu muss die Möglichkeit bestehen Meldungen anonym abzugeben. Auch muss die Meldestelle für alle Beschäftigten und relevanten externen Personen zugänglich sein.
Das Aufhängen eines „Kummerkastens“ reicht dabei nicht. Die Nicht-Einrichtung von sicheren internen Meldekanälen stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar, wie die Verletzung der Vertraulichkeit durch die Mitarbeiter der Meldestelle selbst, oder die Behinderung der Kommunikation zwischen der meldenden Person und der Meldestelle.
Die Mitarbeiter der Meldestelle sollten daher in der Lage sein, festzustellen, ob der Hinweis ein Anwendungsfall des HinSchG ist und innerhalb eines Unternehmens den gemeldeten Sachverhalt aufzuklären.
Diese Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzes ist auch in anderen Gesetzen geregelt, so zum Beispiel:
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Versicherungsunternehmen, werden durch das VAG verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, um unter anderem Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen, aber auch Straftaten zu melden. Das VAG enthält zusätzliche Meldegründe.
Geldwäschegesetz (GwG)
Für Verpflichtete nach dem GwG stellt die Notwendigkeit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems eine interne Sicherungsmaßnahme dar, um Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu melden.
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Auch das AGG sieht vor, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern, hierzu gehört auch die Einrichtung einer Meldestelle.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Großen Unternehmen, welche die Pflichten nach dem LkSG einzuhalten haben, müssen eine Beschwerdestelle betreiben, die auch mit dem Hinweisgebersystem identisch sein kann, um auf Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten aufmerksam gemacht zu werden.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Auch der Gesetzesentwurf der EU zum Schutze der Menschenrechte und der Umwelt, welches nach Inkrafttreten zu Anpassungen des LkSG führen wird, beinhaltet die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems.
Mit einer professionellen Hinweisgeberlösung erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und bieten Mitarbeitenden sowie externen Hinweisgebern eine sichere Anlaufstelle.
Wir helfen Ihnen, eine rechtskonforme und effiziente Meldestelle zu etablieren.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, eine Kultur der Transparenz und Integrität in Ihrem Unternehmen zu fördern.
Wir können für Sie eine Meldestelle einrichten und auch betreiben. Dies kann als webbasiertes System erfolgen, welches die Anonymität gewährleistet, daneben kann auch eine Ombudsstelle eingerichtet werden, über die klassisch der Kontakt via E-Mail, Telefon oder auch persönlich erfolgen kann.