Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Ende Oktober ihre finalen Entwürfe für die technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Geldwäsche-prävention veröffentlicht. Diese Standards sind ein zentraler Baustein des neuen europäischen Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terroris-musfinanzierung (AML/CFT). Sie betreffen nicht nur Banken und Finanzdienstleister, sondern auch zahlreiche weitere Verpflichtete im Finanz- und Nicht-finanzsektor. Mit den RTS wird ein einheitlicher, risikobasierter und verhältnismäßiger Ansatz für die gesamte EU geschaffen – und die Grundlage für die künftige Arbeit der neuen europäischen Geldwäschebehörde AMLA gelegt.
Was regeln die neuen RTS?
Die RTS umfassen sechs zentrale Themenfelder:
- Risikobewertung und -klassifizierung von Verpflichteten:
Die Standards legen eine europaweit einheitliche Methodik zur Bewertung des inhärenten und verbleibenden Risikoprofils von Unternehmen fest. Die Bewertung erfolgt anhand klar definierter, sektorspezifischer Datenpunkte und folgt einem dreistufigen Ansatz: Bewertung des inhärenten Risikos, Bewertung der Qualität der internen Kontrollen und Ermittlung des Restrisikos. - Auswahlkriterien für die direkte Beaufsichtigung durch die AMLA:
Die RTS definieren, nach welchen Kriterien Unternehmen künftig direkt von der AMLA beaufsichtigt werden können. Hierzu gehören Schwellenwerte für die Geschäftstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten sowie eine risikoorientierte Auswahlmethodik. - Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (CDD/EDD/SDD):
Die neuen Regeln präzisieren, welche Informationen Unternehmen bei der Kundenidentifizierung und -überprüfung erheben müssen. Sie stärken den risikobasierten Ansatz, reduzieren überflüssige Anforderungen (z. B. reicht künftig das Geburtsland statt Geburtsort) und ermöglichen alternative Identifikationsmethoden, wenn eIDAS-Lösungen nicht verfügbar sind. Auch für komplexe Strukturen, Sammelkonten und Organismen für gemeinsame Anlagen gibt es spezifische Anpassungen. - Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und Zwangsgelder:
Die RTS harmonisieren die Kriterien und Indikatoren für die Verhängung von Sanktionen und Zwangsgeldern (PePPs) in der EU. Sie schaffen mehr Transparenz und Flexibilität, lassen aber Raum für nationale Besonderheiten bei der Durchsetzung. - Gruppenweite Richtlinien und Verfahren:
Die Standards regeln Mindestanforderungen für den Informationsaustausch innerhalb von Unternehmensgruppen, insbesondere zu Kundendaten, Verdachtsmeldungen und risikorelevanten Informationen. - Leitlinien zu Grundbeträgen für Geldbußen:
Die EBA empfiehlt einen harmonisierten Ansatz für die Festlegung von Grundbeträgen bei Geldbußen, der sich an Umsatz, Art des Verstoßes und Kategorie des Verpflichteten orientiert.
Was ist neu an der Endfassung?
Die Endfassung der RTS wurde nach einer umfangreichen öffentlichen Konsultation überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Stärkere Verhältnismäßigkeit und risikobasierter Ansatz:
Ein neuer Artikel verankert explizit, dass alle Maßnahmen und Informationsanforderungen im Verhältnis zum festgestellten Risiko stehen müssen. - Reduktion und Präzisierung der Datenpunkte:
Die Zahl der zu erhebenden Datenpunkte wurde um rund 15 % reduziert und sektorspezifisch zugeordnet. Eine Auslegungsnote sorgt für Klarheit bei Definitionen und Anwendungsbereichen. - Flexibilisierung bei der Identifizierung und Überprüfung:
Unternehmen müssen nicht mehr alle Informationen in jedem Fall erheben. Für die Identifikation reicht z. B. das Geburtsland, und bei mehreren Staatsangehörigkeiten genügt die Überprüfung einer. - Klarere Definitionen und sektorspezifische Anpassungen:
Komplexe Strukturen werden enger gefasst, Sammelkonten für Zahlungsinstitute und E-Geldinstitute explizit ausgenommen, und für Organismen für gemeinsame Anlagen gelten Vereinfachungen auch bei normalem Risiko. - Klarstellung bei Sanktionen und Zwangsgeldern:
Die Listen der Indikatoren und Kriterien sind nicht abschließend, zusätzliche Faktoren müssen aber begründet werden. Die Finanzkraft des Unternehmens wird als Kriterium für die Höhe der Sanktion präzisiert.
Wie geht es weiter?
Die EBA hat die RTS als Entwürfe an die Europäische Kommission übermittelt. Die Kommission prüft die Vorschläge und kann sie annehmen, ändern oder zurückweisen. Nach Annahme werden die RTS als delegierte Rechtsakte im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten zu einem festgelegten Datum in Kraft. Sie sind dann unmittelbar geltendes EU-Recht.
Für Unternehmen und Aufsichtsbehörden bedeutet das: Die neuen Standards müssen in die Praxis umgesetzt werden. Übergangsfristen und stufenweise Einführungen sind vorgesehen, um eine reibungslose Anpassung zu ermöglichen.
Welche Rolle spielt die AMLA?
Die AMLA (Anti-Money Laundering Authority) wird künftig die zentrale EU-Behörde für die AML/CFT-Aufsicht. Sie übernimmt die praktische Umsetzung und Weiterentwicklung der RTS. Viele Details – etwa Schwellenwerte, Gewichtungen und technische Auslegungen – werden nicht abschließend im Rechtstext geregelt, sondern erst durch Leitlinien und technische Standards der AMLA ergänzt und regelmäßig aktualisiert. Die AMLA wird zudem für die Überwachung der einheitlichen Anwendung und die Koordination mit nationalen Aufsichtsbehörden zuständig sein.
Fazit
Durch die EBA-RTS wird ein Standard für die Geldwäscheprävention in der Europäischen Union gesetzt. Auch wenn die Europäische Kommission die Vor-schläge noch ändern oder ablehnen kann ist es für Verpflichtete sowohl aus den Finanz- als auch dem Nichtfinanzsektor ratsam, sich mit den Anforderungen dieser RTS zu beschäftigen und zu prüfen, welche Änderungen dies für die eigene Geldwäscheprävention bedeutet. Wer jetzt die Weichen stellt, ist für die kommenden Jahre gut aufgestellt.
