Mit dem Standortförderungsgesetz (StoFöG) hat der Gesetzgeber zum 10. Februar 2026 weitreichende Anpassungen am Geldwäschegesetz (GwG) vorgenommen. Ziel ist es, Aufsichtsprozesse zu modernisieren, Meldewege zu digitalisieren und sowohl Finanz- als auch Nichtfinanzsektoren an eine effizientere, risikobasierte AML/AFT‑Struktur heranzuführen. Die Änderungen betreffen alle Verpflichtetenkreise – jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
1. Was ändert sich für den Finanzsektor?
Der Finanzsektor steht im Zentrum der GwG‑Reform, insbesondere Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und Investmenthäuser. Die relevanten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1.1 Digitalisierung der Melde‑ und Kommunikationswege
Das StoFöG setzt auf eine nahezu vollständige Umstellung der Aufsichts‑ und Meldeprozesse. Anzeigen wie die Bestellung oder Abberufung des Geldwäschebeauftragten sollen künftig einheitlich über digitale Fachverfahren (z. B. MVP‑Plattform der BaFin) laufen.
Konsequenz: Institute müssen ihre technischen Schnittstellen anpassen, ihre Compliance‑Prozesse digitalisieren und sicherstellen, dass Daten vollständig und prüfungssicher übermittelt werden können.
1.2 Regelmäßige Datenerhebungen für risikobasierte Aufsicht
Der Finanzsektor wird verpflichtet, standardisierte AML‑Datenpakete regelmäßig an die Aufsicht zu übermitteln. Damit wird ein datengetriebenes, reproduzierbares und objektives Aufsichtsmodell etabliert.
Konsequenz:
Institute benötigen belastbare Datenmodelle, klare Verantwortlichkeiten und automatisierte Datenerfassungs‑ und Übermittlungsprozesse.
1.3 Präzisierungen bei Sorgfaltspflichten – Fokuswirtschaftlich Berechtigte, Minderjährige, Kryptowertdienstleistungen
Finanzinstitute müssen neue Identifizierungsregeln für Minderjährige berücksichtigen und bei Kryptotransfers erweiterte Sorgfalt anwenden.
Konsequenz:
Interne Leitlinien, KYC‑Prozesse und Onboarding‑Anleitungen müssen vollständig überarbeitet werden.
1.4 Transparenzregister‑Erweiterungen und Bußgeldverschärfungen
Durch das StoFöG werden mehr Unstimmigkeiten meldepflichtig, Meldefristen verkürzt und Bußgeldtatbestände erweitert.
2. Was ändert sich für den Nichtfinanzsektor?
Zum Nichtfinanzsektor gehören u. a. Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhänder sowie Händler hochwertiger Güter. Die StoFöG‑Änderungen wirken sich vor allem wie folgt aus:
2.1 Einheitliche digitale Verpflichtungen – auch für Nichtfinanzunternehmen
Auch im Nichtfinanzsektor werden Meldepflichten digitalisiert, z. B. bei der Anzeigepflicht für Geldwäschebeauftragte oder bei der Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten.
2.2 Kind‑Identifizierung und vereinfachte KYC‑Prozesse
Für Unternehmen, die Minderjährige als Kunden haben (z. B. im Immobilienbereich oder bei Trust‑Strukturen), gelten neue Regeln zur Steuer‑ID und vereinfachten Identifizierung.
2.3 Neue Bußgelder und Transparenzpflichten
Auch Nichtfinanzunternehmen müssen mit höheren Sanktionen rechnen, etwa wenn Unstimmigkeiten nicht unverzüglich gemeldet werden.
2.4 Handlungsempfehlungen für den Nichtfinanzsektor
Das StoFöG benennt ausdrücklich fünf Schritte, die Nichtfinanzunternehmen umsetzen müssen:
- Gap‑Analyse der Meldeprozesse
- Data Readiness für AML‑Daten
- KYC‑Kinderidentifikation anpassen
- Digitale Einreichungspflicht etablieren
- Risikobewertung aktualisieren
3. Einordnung und Ausblick
Die Änderungen des GwG durch das StoFöG bedeuten im Kern:
- mehr Automatisierung,
- mehr Transparenz,
- mehr Verantwortung für Datenqualität und
- eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an interne Prozesse.
Während der Finanzsektor seit Jahren mit digitaler Aufsicht vertraut ist, treffen die Reformen den Nichtfinanzsektor weitgehend mit voller Wucht – insbesondere wegen der neuen technischen Mindeststandards und erweiterten Dokumentationspflichten.
